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Teilnahmebedingungen der QUARKWERK Ambassador Kampagne:
Die Quarkwerk GmbH, geschäftsansässig in der Südostallee 106, 12487 Berlin, („QUARKWERK“) führt eine Werbekampagne durch („Kampagne“).
Gegenstand der Kampagne ist die Veröffentlichung von medialen Inhalten (z. B. Videos oder Reels) in Zusammenhang mit Fitness, Comedy, DailyRoutines oder Lifestyle von QUARKWERK auf Instagram und Tik Tok durch Ambassadoren.
Veranstalter der Kampagne ist die QUARKWERK GmbH.
Bewerbung als Ambassador.
Um Ambassador zu werden, solltest Du Dich bei QUARKWERK bewerben. Mit Deiner Bewerbung akzeptierst Du die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für das Bewerbungsverfahren und erklärst Dich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberichtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von QUARKWERK.
2. Bewerbungszeitraum
Bewerbungszeitraum ist vom 1. November 2020 bis zum 30. Januar 2021 (23:59 Uhr).
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitstellung von personenbezogenen Angaben (u. a. Name, Wohnanschrift, E-Mailadresse, Social Media Accounts) in der entsprechenden Online Suchmaske. Berücksichtigt werden können nur Bewerbungen, bei denen alle Angaben vollständig und korrekt eingetragen wurden. Bewerbungen mit unvollständige oder unrichtige Angaben werden nicht berücksichtigt. Deine personenbezogenen Angaben werden ausschließlich für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erhoben, verarbeitet und gespeichert. Es gilt die QUARKWERK Datenschutzrichtlinie: https://quarkwerk.com/de/terms-and-conditions.
3.2 Ferner besteht zudem die Möglichkeit, dass Du Ideen („Inhalte“) bereitstellst, um von Deiner Bewerbung als Ambassador zu überzeugen. Anhand der Inhalte will QUARKWERK Deine Vorstellungen beurteilen. Die Inhalte dienen ausschließlich dazu, die fähigsten Ambassadoren zu finden. Die bereitgestellten Inhalte werden nicht anderweitig verwendet. Weitere Einzelheiten zu den von Dir bereitgestellten Inhalten findest Du unter Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen.
3.3 QUARKWERK behält sich das Recht vor, Bewerber vom Bewerbungsverfahren auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das System und/oder Websites manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, den Wettbewerb zu beeinflussen.
3.4 Die Teilnahme ist ausschließlich online möglich.
4. Bereitgestellte Inhalte im Rahmen der Bewerbung
4.1 Wenn Du QUARKWERK bei Deiner Bewerbung Inhalte zur Verfügung stellst, dann bitten wir Dich folgende Punkte zu beachten:
• Die eingereichten Inhalte dürfen nicht pornografisch, obszön, unmoralisch, verletzend, diffamierend, beleidigend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder verleumderisch und/oder sonst verwerflich sein und/oder in sonstiger Weise gegen die guten Sitten und/oder öffentliche Ordnung und geltende Gesetze verstoßen.
• Die eingereichten Inhalte dürfen nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere nicht gegen das Recht am Bild und/oder Urheberrechte Dritter, verstoßen.
• Die Dateigröße der hochzuladenden Inhalte darf 500 Megabyte nicht überschreiten.
4.2 Du räumst uns das Recht ein, die Inhalte zu archivieren, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu teilen. Eine Veröffentlichung der Inhalte ist ausgeschlossen.
5. Information der ausgewählten Ambassadoren
5.1 Unter den eingesandten Bewerbungen wählt QUARKWERK die zukünftigen Ambassadoren aus.
Die Auswahl erfolgt nach freiem Ermessen von QUARKWERK.
5.2 Die ausgewählten Ambassadoren werden von QUARKWERK schriftlich (per Email) benachrichtigt.
6. Vorzeitige Beendigung
6.1 QUARKWERK behält sich vor, das Bewerbungsverfahren zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von diesen Möglichkeiten macht QUARKWERK insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen(Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Bewerbungsverfahrens nicht gewährleistet werden kann.
6.2 Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung des Bewerbungsverfahrens entstehen den Bewerbern keinerlei Ansprüche. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Bewerbers verursacht wird, kann QUARKWERK von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
7. Haftung
7.1 Jede Haftung von QUARKWERK für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der rechtzeitigen Teilnahme am Bewerbungsprozess ist ausgeschlossen.
7.2 QUARKWERK haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien. Soweit die Haftung von QUARKWERK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von QUARKWERK.
8. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.